Schäden durch Blindgänger

Schäden durch Blindgänger

Nach den unverbindlichen Musterbedingungen des GDV für die Hausrat-Versicherung sind Schäden, die auf Kriegsereignisse zurückgehen,

vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Die Detonation einer Weltkriegsbombe ist nach Ansicht vieler Experten die Folge eines Kriegsereignisses – selbst wenn der Zweite Weltkrieg schon vor über 70 Jahre endete.

Niemand kann genau wissen, ob unter dem versicherten Haus (gilt auch für Mehrfamilienhäuser) eine solche Gefahr lauert.

Gute Deckungskonzepte leisten 100% Schadenersatz wenn es passiert.