Besserstellungsklausel/ Besitzstandsgarantie

Besserstellungsklausel/ Besitzstandsgarantie

Wieder zwei Begriffe mit identischem Inhalt.

Wir nennen es Besitzstandsgarantie – Sie sollten sehr großen Wert auf diesen Leistungs-Baustein legen. Bereits auf unserer Startseite lesen Sie, dass ein Vertreter einen fehlenden Baustein NICHT erklären muss. Wenn also in einem alten Vertrag der xy-Versicherung ein Leistungs-Baustein enthalten war, der nun vom Vertreter der Z-Versicherung nicht mehr angeboten wird, dann ist dieser Vertreter nicht verpflichtet, Ihnen das mitzuteilen. Fachlich korrekt muss ein Makler das auch nicht erklären – aber er haftet dafür – und das ist ein großer Unterschied. Maklerkollegen, welche unsere Sonderkonzepte übernommen haben, müssen sich keine Sorgen machen.

Die Besitzstandsgarantie ist bei MiBB eingeschlossen.

Achten Sie ganz besonders auf sogenannte Highlight-Blätter oder farblich markierte Häkchen von Online-Vergleichs-Portalen. Dort wird oft suggeriert, dass dieser Leistungs-Baustein enthalten ist – was ganz sicher stimmt. Aber Vorsicht: oft wird diese Deckung in der Zeit begrenzt – das bedeutet, dass dieser Leistungsbaustein nur in den ersten Jahren gilt (z.B. 3 oder 4 Jahre).  Das ist eine versteckte Hintertür – damit Versicherer nicht leisten müssen.

Das sollten Sie aber noch wissen:

Welche Besonderheiten gibt es: Sie finden alles ausführlich beschrieben auf Seite 11 der besonderen Bedingungen