Bedingungsdifferenz-Deckung

Bedingungsdifferenzdeckung

Ein sehr wichtiger Leistungs-Baustein, der in der Versicherungswirtschaft noch nicht üblich ist.

Hier soll ein vermeintlich schlechter Vertrag bereits nach Antragstellung eines neuen Hausrat-Vertrages         zugunsten des Versicherten verbessert werden – nämlich mit den besseren neuen Bedingungen des neuen Vertrages.

Beispiel:

Ihr alter Vertrag besteht seit vielen Jahren mit dem Leistungsbaustein „Telefonmissbrauch“ zu einer Deckung von bis zu 1.000 € je Schadenfall.

Den Antrag der neuen Versicherung stellen Sie am 01.07.eines Jahres. Durch die Kündigungsfrist im alten Vertrag läuft dieser aber noch bis zum 31.12. des selben Jahres. Am 01.10. passiert nun genau der schlimmste Fall – ein Schaden in Höhe von 20.000 €.

In den Verträgen der MiBB ist eine unbegrenzte Deckung vorgesehen – auch eine Bedingungsdifferenzdeckung ist eingeschlossen – Sie erhalten deshalb Schadenersatz von beiden Versicherern – und zwar 1.000 € vom alten Versicherer und 19.000 € vom neuen Versicherer – obwohl Sie beim neuen Versicherer noch gar keinen Beitrag bezahlt haben.

Sicherlich ist ein solches Szenario äußerst selten – wohl dem, der sich aber keine Sorgen machen muss – wie bei allen MiBB-Mandanten.