Hausrat allgemein – Unterversicherungsverzicht

Unterversicherungsverzicht

Der Unterversicherungsverzicht ist kein eigentlicher Leistungsbaustein, aber eine unverzichtbare Erklärung von der Versicherungs-Gesellschaft.

Unter bestimmten Voraussetzungen verzichtet demnach der Risikoträger, also die Versicherungs-Gesellschaft, auf eine mögliche Prüfung, ob Sie unterversichert sind – um dann natürlich die Leistung (Schaden-Regulierung) zu reduzieren. Der Versicherer bestimmt in den Bedingungen, wie ein Versicherter eine Leistung zu 100% erhalten kann. Hauptsächlich verbreitet ist die Formel: 650 € Versicherungssumme je Quadratmeter.

Bei einem versicherten Objekt (Wohnung/Haus) mit einer Wohnfläche von 100 qm – demnach:
65.000 € Versicherungssumme (650 € Wohnfläche x 100 qm).

Sollte ein Vertrag ohne eine solche Klausel (Erklärung) bestehen, laufen sie Gefahr, bei einem Schaden nicht die volle Erstattung (Schadenzahlung) zu erhalten.

Beispiele erläutern die Brisanz:

  • Sie sind Student mit sehr wenig Hab und Gut. Ihre 100 qm-Wohnung wird von Ihren Eltern bezahlt. Für Ihren Lebensunterhalt müssen Sie aber selbst sorgen. Sie stellen bei ihrer Kalkulation fest, dass ihr gesamtes Hab und Gut lediglich 10.000 € beträgt – darunter das gesamte Inventar und auch Ihre persönlichen Sachen (Kleidung, Bücher etc.) – Sie kalkulieren weitere 10.000 € für mögliche Renovierungskosten – z.B. nach einem Brand. Die gesamte Versicherungssumme beträgt 20.000 € und liegt damit deutlich unter den o.a. 65.000 €, welche nach einer Formel ihrer Versicherung notwendig wäre.

Sie erhalten für ihren Versicherungsvertrag keine Unterversicherungsverzichts-Erklärung.

Im Schadenfall kann nun ein Schadenspezialist (Gutachter) prüfen. Haben Sie richtig kalkuliert – also auch alles zum Neuwert berechnet, brauchen sie keine Angst haben.

Angenommen, Sie haben nach einem Einbruch einen Schaden in Höhe von 5.000 €. Ein Gutachter stellt fest, dass ihr gesamter Hausrat einen Neuwert von 40.000 € hat – dann erhalten sie lediglich 2.500 € Schadenersatz aus Ihrer Hausrat-Versicherung – denn sie haben mit einer Versicherungssumme in Höhe von 20.000 € lediglich die Hälfte Ihres Hausrates abgedeckt. Vorsicht ist immer geboten, wenn sie Inventar als wertlos betrachten. Wenn sie in den nächsten Tagen eine Couch-Garnitur auf den Sperrmüll bringen wollen, diese aber zum Neupreis nicht unter 5.000 € zu haben ist, dann ist das noch der versicherte Wert.

  • Sie sind sehr vermögend und bewohnen ein kleines EFH mit 100 qm Wohnfläche. Das gesamte Inventar und auch ihre persönlichen Sachen schätzen sie auf grob 1 Mio. Sie entschließen sich aber lediglich 100.000 € zu versichern – und erhalten in ihrem Vertrag den Unterversicherungsverzicht. Nach einem Brand stellen Sie einen Schaden in Höhe von insgesamt 500.000 € fest. Ihre Leistung wird der Versicherer zu 100% erbringen = 100.000 €. Für ihren persönlichen Verlust bis zur Schadenhöhe haben sie natürlich keine Deckung – sie haben ja auch nur für 100.000 € Versicherungsschutz bezahlt.

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