Was gibt es neues?

 

25. März 2012

Auslandkrankenversicherung

 

 

21. November 2011

M i B B kritisitert

 

7. November 2011

 

Ist dieser Maklertarif zu schlagen?

Schauen Sie selbst!

 

30.Oktober2011

Neue Infos:

Telefonmissbrauch durch Einbrecher

KFZ-Versicherung mit TOP-PREISEN

Altersvorsorge (Lebens-und Renten-Versicherungen)

Haftpflicht: Ohrfeige für Finanztest

18.Juli2011

 

Info zur Kranken-Zusatz-Versicherung

 

29.Juni 2011

KFZ Portal mit Top Konditionen für Neuwagen:

 

19.Dezember 2010

Wir sind umgezogen!

Neue Adresse: MiBB - Jägerstraße 11b - 16540 Hohen Neuendorf


Größere Kartenansicht

 

19.Oktober 2010

Die Kompakt-Police (Leistungsübersicht- Auszug)

 

27.September 2010

Neue Online Vergleichsrechner

 

08.September 2010

Günstige Reiseversicherung zum Online abschließen

 

15.August 2010

 

 

18.März 2010

 

Strittige Rentenkürzungen bei Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst

 

09.Juni 2009

Urlaub mit Bestpreisgarantie UND dabei Gutes tun? Kein Problem!

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Urlaub mit Bestpreisgarantie=> HIER (Vorderseite) und HIER (Rückseite)

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Hier können Sie buchen:

 

20.Sept. 2008

Unser erster Podcast

 

 

17.Juli 2008

Notebook zu gewinnen

 

 

07.März 2008

Ihr Partner in Sachen Büro!
'Kostenloser' Verleih von Druckern

 

19.Dezember 2008

Gesetzliche Winterreifenpflicht ab 01.01.2008

Ab 1.1.2008 müssen bei winterlichen Fahrverhältnissen Winterreifen oder Schneeketten montiert sein:

Die neue Regelung im Detail


Die Vorschrift gilt vom 1.November bis 15.April.
Für Lenker eines Pkw, Kombi oder Lkw mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3.500 kg.
Bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen, insbesondere bei Schnee, Matsch oder Eis.
Lenker darf Fahrzeug nur in Betrieb nehmen, wenn an allen Rädern Winterreifen montiert sind, oder wenn Schneeketten an den Antriebsrädern angebracht sind.
Schneeketten sind als Alternative erlaubt, allerdings nur, wenn die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden, oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist und wenn dadurch die Oberfläche der Fahrbahn nicht beschädigt wird.
Auf Matsch darf man weder mit Sommerreifen noch mit Schneeketten fahren. Hier sind zum Fahren nur Winterreifen erlaubt.
Wird ein Fahrzeug über den Winter auf der Straße geparkt, weil es keinen Garagenplatz gibt oder das Fahrzeug nicht benutzt wird sind keine Winterreifen notwendig.
Das Fahren im Winter auf trockenen oder lediglich nassen Fahrbahnen mit Sommerreifen ist weiterhin gestattet.

Strafen

Einfache Verstöße werden mit einer Organstrafverfügung in der Höhe von EUR 35 geahndet.
Wenn ein Gefährdungstatbestand vorliegt, kann in einem Verwaltungsstrafverfahren mit bis zu EUR 5.000 bestraft werden.
Die Exekutivorgane bekommen auch die Möglichkeit, das betroffene Fahrzeug abstellen zu lassen.

Leistungsfreiheit für Kfz-Versicherung
Wenn sich durch Sommerreifen auf Schnee/Matsch/Eis ein Unfall mit Schadenfolge ereignet:

in der Kfz-Haftpflicht bei Gefahrerhöhung nach § 23 VersVG -> Leistungsfreiheit bis EUR 11.000
in der Kfz-Kasko bei Gefahrerhöhung und grober Fahrlässigkeit -> generelle Leistungsfreiheit.

Bei Schadenmeldungen, Behördenprotokollen und Sachverständigengutachten wird verstärkt Augenmerk auf die Bereifung zum Unfallszeitpunkt und die damaligen Witterungsumstände gelegt!