Was gibt es neues?
25. März 2012
Auslandkrankenversicherung
21. November 2011
M i B B kritisitert
7. November 2011
Ist dieser Maklertarif zu schlagen?
Schauen Sie selbst!
30.Oktober2011
Neue Infos:
Telefonmissbrauch durch Einbrecher
KFZ-Versicherung mit TOP-PREISEN
Altersvorsorge (Lebens-und Renten-Versicherungen)
Haftpflicht: Ohrfeige für Finanztest
18.Juli2011
Info zur Kranken-Zusatz-Versicherung
29.Juni 2011
KFZ Portal mit Top Konditionen für Neuwagen:
19.Dezember 2010
Wir sind umgezogen!
Neue Adresse: MiBB - Jägerstraße 11b - 16540 Hohen Neuendorf
Größere Kartenansicht
19.Oktober 2010
Die Kompakt-Police (Leistungsübersicht- Auszug)
27.September 2010
Neue Online Vergleichsrechner
08.September 2010
Günstige Reiseversicherung zum Online abschließen
15.August 2010


18.März 2010
Strittige Rentenkürzungen bei Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst
09.Juni 2009
Urlaub mit Bestpreisgarantie UND dabei Gutes tun? Kein Problem!
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20.Sept. 2008
Unser erster Podcast
17.Juli 2008
Notebook zu gewinnen
07.März 2008
Ihr Partner in Sachen Büro!
'Kostenloser' Verleih von Druckern

19.Dezember 2008
Gesetzliche Winterreifenpflicht ab 01.01.2008
Ab 1.1.2008 müssen bei winterlichen Fahrverhältnissen Winterreifen oder Schneeketten montiert sein:
Die neue Regelung im Detail
Die Vorschrift gilt vom 1.November bis 15.April.
Für Lenker eines Pkw, Kombi oder Lkw mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3.500 kg.
Bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen, insbesondere bei Schnee, Matsch oder Eis.
Lenker darf Fahrzeug nur in Betrieb nehmen, wenn an allen Rädern Winterreifen montiert sind, oder wenn Schneeketten an den Antriebsrädern angebracht sind.
Schneeketten sind als Alternative erlaubt, allerdings nur, wenn die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden, oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist und wenn dadurch die Oberfläche der Fahrbahn nicht beschädigt wird.
Auf Matsch darf man weder mit Sommerreifen noch mit Schneeketten fahren. Hier sind zum Fahren nur Winterreifen erlaubt.
Wird ein Fahrzeug über den Winter auf der Straße geparkt, weil es keinen Garagenplatz gibt oder das Fahrzeug nicht benutzt wird sind keine Winterreifen notwendig.
Das Fahren im Winter auf trockenen oder lediglich nassen Fahrbahnen mit Sommerreifen ist weiterhin gestattet.
Strafen
Einfache Verstöße werden mit einer Organstrafverfügung in der Höhe von EUR 35 geahndet.
Wenn ein Gefährdungstatbestand vorliegt, kann in einem Verwaltungsstrafverfahren mit bis zu EUR 5.000 bestraft werden.
Die Exekutivorgane bekommen auch die Möglichkeit, das betroffene Fahrzeug abstellen zu lassen.
Leistungsfreiheit für Kfz-Versicherung
Wenn sich durch Sommerreifen auf Schnee/Matsch/Eis ein Unfall mit Schadenfolge ereignet:
in der Kfz-Haftpflicht bei Gefahrerhöhung nach § 23 VersVG -> Leistungsfreiheit bis EUR 11.000
in der Kfz-Kasko bei Gefahrerhöhung und grober Fahrlässigkeit -> generelle Leistungsfreiheit.
Bei Schadenmeldungen, Behördenprotokollen und Sachverständigengutachten wird verstärkt Augenmerk auf die Bereifung zum Unfallszeitpunkt und die damaligen Witterungsumstände gelegt!